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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der [Tingis Human Resources] – Internationale
Personalvermittlung
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen [Firmenname] und Auftraggebern im Rahmen der
internationalen Vermittlung von Arbeitskräften. - Auftraggeber ist in der Regel
ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Arbeitskräfte aus dem
Ausland sucht. - Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers gelten nur, wenn [Tingis Human
Resources] diese schriftlich bestätigt hat.
§2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die
Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften zur Beschäftigung beim
Auftraggeber in Deutschland oder einem Drittland. - Die Vermittlungsleistung
umfasst die Auswahl, Vorstellung und bei Bedarf die Unterstützung bei
Visums-, Anerkennungs- oder Relocation-Prozessen. - [Tingis
Human Resources] schuldet ausschließlich die Vermittlungsleistung, nicht
den tatsächlichen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens erforderlichen
Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen. - Der Auftraggeber übernimmt die
Verantwortung für die fristgerechte Beantragung von Arbeits- und
Aufenthaltstiteln, sofern nicht anders vereinbart. - Bei Pflege- und
Gesundheitsberufen sichert der Auftraggeber zu, ggf. notwendige
Anerkennungsverfahren nach § 1a AÜG bzw. Pflegeberufegesetz
zu unterstützen.
§4 Vermittlungshonorar
- Das Vermittlungshonorar beträgt
[z. B. 20–25 %] des vereinbarten Bruttojahresgehalts der vermittelten
Person oder einen Festbetrag laut Angebot. - Das Honorar wird fällig mit
Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten
Kandidaten. - Das Honorar ist unabhängig vom
tatsächlichen Arbeitsantritt fällig, sofern [Tingis
Human Resources] nachweislich vermittelt hat.
§5 Visum, Anerkennung, Integration
- [Tingis
Human Resources] unterstützt nach Vereinbarung den Visums- und
Anerkennungsprozess (z. B. durch Bereitstellung von Unterlagen,
Koordination mit Behörden, Sprachkursorganisation). - Der Auftraggeber erkennt an,
dass administrative Prozesse, insbesondere Visa- und
Anerkennungsverfahren, außerhalb der Kontrolle von [Tingis
Human Resources] liegen. - Verzögerungen durch Behörden
begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars.
§6 Nachvermittlung und Ersatz
- Sollte ein vermittelter
Kandidat innerhalb von [z. B. 6 Monaten] nach Arbeitsantritt kündigen oder
nicht erscheinen, bemüht sich [Tingis Human
Resources] um eine kostenfreie oder rabattierte Nachvermittlung – sofern
der Grund nicht im Verhalten des Auftraggebers liegt. - Rückerstattungen des
Vermittlungshonorars erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung.
§7 Haftung
- [Tingis
Human Resources] haftet nicht für die fachliche oder persönliche Eignung,
die Arbeitsqualität oder die Verfügbarkeit der vermittelten Arbeitskraft. - Eine Haftung für Verzögerungen
im Einreise-, Anerkennungs- oder Beschäftigungsprozess wird
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit seitens
[Tingis Human Resources].
§8 Datenschutz
- Der Auftraggeber verpflichtet
sich, alle personenbezogenen Daten der Bewerber vertraulich zu behandeln
und nur zum Zweck der Personalentscheidung zu verwenden. - Die Datenverarbeitung erfolgt
im Einklang mit der DSGVO sowie ggf. anwendbarem Drittstaatenrecht,
insbesondere bei Datenübertragungen aus Nicht-EU-Staaten.
§9 Sprache, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Die Vertragssprache ist
Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen gilt stets die deutsche
Fassung als rechtsverbindlich. - Es gilt ausschließlich
deutsches Recht. - Gerichtsstand ist der Sitz von
[Tingis Human Resources], sofern der
Auftraggeber Kaufmann ist.
Optional
ergänzbar:
- Integrationsdienstleistungen
(z. B. Wohnungssuche, Sprachförderung) - Exklusivitätsklauseln (z. B.
keine parallele Direktanwerbung) - Regelung zur Übernahme von
Kosten für Flug, Unterbringung etc