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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der [
Tingis Human Resources] – Internationale
Personalvermittlung

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle
    Geschäftsbeziehungen zwischen [Firmenname] und Auftraggebern im Rahmen der
    internationalen Vermittlung von Arbeitskräften.
  2. Auftraggeber ist in der Regel
    ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Arbeitskräfte aus dem
    Ausland sucht.
  3. Abweichende Bedingungen des
    Auftraggebers gelten nur, wenn [Tingis Human
    Resources] diese schriftlich bestätigt hat.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die
    Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften zur Beschäftigung beim
    Auftraggeber in Deutschland oder einem Drittland.
  2. Die Vermittlungsleistung
    umfasst die Auswahl, Vorstellung und bei Bedarf die Unterstützung bei
    Visums-, Anerkennungs- oder Relocation-Prozessen.
  3. [Tingis
    Human Resources] schuldet ausschließlich die Vermittlungsleistung, nicht
    den tatsächlichen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet
    sich, die zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens erforderlichen
    Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
  2. Der Auftraggeber übernimmt die
    Verantwortung für die fristgerechte Beantragung von Arbeits- und
    Aufenthaltstiteln, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Pflege- und
    Gesundheitsberufen sichert der Auftraggeber zu, ggf. notwendige
    Anerkennungsverfahren nach § 1a AÜG bzw. Pflegeberufegesetz
    zu unterstützen.

§4 Vermittlungshonorar

  1. Das Vermittlungshonorar beträgt
    [z. B. 20–25 %] des vereinbarten Bruttojahresgehalts der vermittelten
    Person oder einen Festbetrag laut Angebot.
  2. Das Honorar wird fällig mit
    Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten
    Kandidaten.
  3. Das Honorar ist unabhängig vom
    tatsächlichen Arbeitsantritt fällig, sofern [Tingis
    Human Resources] nachweislich vermittelt hat.

§5 Visum, Anerkennung, Integration

  1. [Tingis
    Human Resources] unterstützt nach Vereinbarung den Visums- und
    Anerkennungsprozess (z. B. durch Bereitstellung von Unterlagen,
    Koordination mit Behörden, Sprachkursorganisation).
  2. Der Auftraggeber erkennt an,
    dass administrative Prozesse, insbesondere Visa- und
    Anerkennungsverfahren, außerhalb der Kontrolle von [Tingis
    Human Resources] liegen.
  3. Verzögerungen durch Behörden
    begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars.

§6 Nachvermittlung und Ersatz

  1. Sollte ein vermittelter
    Kandidat innerhalb von [z. B. 6 Monaten] nach Arbeitsantritt kündigen oder
    nicht erscheinen, bemüht sich [Tingis Human
    Resources] um eine kostenfreie oder rabattierte Nachvermittlung – sofern
    der Grund nicht im Verhalten des Auftraggebers liegt.
  2. Rückerstattungen des
    Vermittlungshonorars erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher
    Vereinbarung.

§7 Haftung

  1. [Tingis
    Human Resources] haftet nicht für die fachliche oder persönliche Eignung,
    die Arbeitsqualität oder die Verfügbarkeit der vermittelten Arbeitskraft.
  2. Eine Haftung für Verzögerungen
    im Einreise-, Anerkennungs- oder Beschäftigungsprozess wird
    ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit seitens
    [Tingis Human Resources].

§8 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet
    sich, alle personenbezogenen Daten der Bewerber vertraulich zu behandeln
    und nur zum Zweck der Personalentscheidung zu verwenden.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt
    im Einklang mit der DSGVO sowie ggf. anwendbarem Drittstaatenrecht,
    insbesondere bei Datenübertragungen aus Nicht-EU-Staaten.

§9 Sprache, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die Vertragssprache ist
    Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen gilt stets die deutsche
    Fassung als rechtsverbindlich.
  2. Es gilt ausschließlich
    deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz von
    [Tingis Human Resources], sofern der
    Auftraggeber Kaufmann ist.

 


 

Optional
ergänzbar:

  • Integrationsdienstleistungen
    (z. B. Wohnungssuche, Sprachförderung)
  • Exklusivitätsklauseln (z. B.
    keine parallele Direktanwerbung)
  • Regelung zur Übernahme von
    Kosten für Flug, Unterbringung etc